Was ist das Bieterverfahren?
Hat das Bieterverfahren etwas mit einer Auktion zu tun?
Allgemeines:
Das private Bieterverfahren ist keine Versteigerung und keine Auktion! Es sieht nur ähnlich aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an. Der entscheidende Unterschied zur Versteigerung oder Auktion ist das Ende. Der Eigentümer der Immobilie entscheidet allein, ob er am Ende der Gebotsfrist das beste Gebot annimmt oder ablehnt. Er ist nicht gezwungen zum Höchstgebot zu verkaufen. Der Verkauf von Immobilien in Deutschland kann nur mittels notariellem Kaufvertrag erfolgen.
Und so funktioniert es:
Phase 1 – Das Verkaufsangebot
Die Immobilie wird auf unserer Webseite, in den gängigen Internetportalen, in der öffentlichen Presse und durch Flyer zum Verkauf im privaten Bieterverfahren angeboten.
Phase 2 – Die Open-House-Besichtigung
Damit sich die Kaufinteressenten ein eigenes Bild von der Immobilie machen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich das Angebot näher anzusehen. Für alle Fragen rund um die Immobilie stehen wir den Interessenten vor, während und nach dem Termin gerne zur Verfügung. Sollte der Interessent weitere Besichtigungstermine wünsche, können diese gerne kurzfristig realisiert werden. Nur so können sich die Interessenten einen kompletten Überblick über die Immobilie verschaffen und prüfen ob die Immobilie für sie in Frage kommt.
Phase 3 – Kaufinteresse / Kaufpreisangebot
Nach den durchgeführten Besichtigungen und nach Prüfung der durch uns zur Verfügung gestellten Finanzierungsunterlagen erhalten die Kaufinteressenten die Chance ein verbindliches Kaufangebot in schriftlicher Form (per Fax, PDF oder Post) bei uns einzureichen. Der im Angebot angegebene Kaufpreis ist der sogenannte Mindestpreis. Ein Kaufangebot sollte den Mindestpreis nicht unterschreiten. Alle bei uns eingehenden Kaufpreisangebote werden von uns gesammelt und nach Ablauf einer bestimmten Bieterfrist dem Verkäufer zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Von unserer Seite werden vor und während der Gebotsfrist keine Preiseinschätzungen bzw. Informationen zu bereits abgegebenen Geboten gegeben. Die Interessenten mit den höchsten Angeboten werden zu einem persönlichen Gespräch in unser Büro eingeladen.
Zur Abgabe des Gebots wird nur der von uns ausgegebene und vollständig ausgefüllte Vordruck akzeptiert. Diesem Vordruck ist eine Bestätigung der finanzierenden Bank beizufügen.
Phase 5 – Kaufabwicklung
Sobald der Verkäufer ein Kaufpreisangebot akzeptiert hat, werden die weiteren Details zur Kaufabwicklung individuell und persönlich zwischen den Parteien abgesprochen.
DOWNLOAD FORMULARE
Formular „Angebot zum Ankauf einer Immobilie im privaten Bieterverfahren“
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